08. Juni 2010
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Am 08.06.2010 hat der Landtagsabgeordneter Ronald Schminke eine Rede zum Vergabegesetz gehalten:
"Herr Präsident,
meine sehr verehrten Damen und Herren,
auch wir Sozialdemokraten haben das Bestreben, den Anwendungsbereich des Landesvergabegesetzes zu verbreitern und vor allem dieses Gesetz praktikabel zu gestalten und deshalb mit EU – rechtlich kompatiblen Ergänzungen zu konkretisieren.
Bereits im Jahre 2008 wollten wir den SPNV und den großen Bereich der Dienstleistungen zusätzlich aufnehmen, darum hatte die SPD damals einen Antrag mit dieser Zielsetzung eingebracht. Wir wurden damit durch die CDU / FDP in diesem Hause gestoppt, denn die Damen und Herren hatten partout kein Interesse daran, diese gefährdeten Bereiche zu schützen.
Nach dieser Arbeitsverweigerung folgte ein juristischer Hammerschlag durch den EUGH. Zunächst wurde mit einer Entscheidung des EUGH festgelegt, dass es keine einseitige Tarifverpflichtung für Unternehmen bei öffentlichen Aufträgen geben darf, während dies bei sonstigen privaten Auftragsvergaben nicht verlangt wird. Der EUGH hat in so einer Regelung also eine Diskriminierung durch Ungleichbehandlung gesehen.
Dann hätte man sich ja trotzdem noch hilfsweise auf die weiteren Minimalforderungen unseres Antrages verständigen können, aber da wollten die Damen und Herren der CDU / FDP dann wieder einmal keine Vernunft annehmen. Ja, so war das, Sie haben nicht einmal akzeptieren wollen, dass ausschließlich Tarife zur Anwendung kommen, die mit tariffähigen Gewerkschaften ausgehandelt wurden, weil sonst die Möchtegerngewerkschaften, die christlichen mit Billigtarifen herausgefallen wären. Nicht einmal dazu hatten Sie die Kraft, meine Damen und Herren der Nochregierungskoalition.
Stattdessen wurden dann die Lenor – Erklärungen (windelweich) mit dem Antrag von CDU / FDP beschlossen, mit denen in der Praxis kein Mensch etwas anfangen kann. Man wolle Dumpinglöhne vermeiden und Wettbewerbsverzerrungen entgegenwirken, hieß es da vollmundig, die Realität sieht nach wie vor anders und sogar noch schlimmer aus, denn Lohnbetrug ist zur Regel geworden auf deutschen Baustellen und diese Zustände haben sie tatkräftig unterstützt, meine Damen und Herren.
Fragen Sie die Kreishandwerkerschaften, die Innungen und die Handwerksmeister, viele geben schon keine Angebote mehr ab, weil sie in der Vergangenheit bei den Submissionen ständig fünfter Sieger wurden und weil sie die Mühe und Zeit einer aufwendigen Kalkulation sparen und besser Sinnvolleres tun. Das ist die Realität, darum legen Sie endlich Ihre Scheuklappen ab und sorgen Sie mit uns für einen fairen Wettbewerb, denn das sind Sie den Betrieben und Handwerkern doch wirklich schuldig, meine Damen und Herren.
Die Ziele des Antrages der Fraktion die LINKE sind für uns nachvollziehbar. Vor allem die politische Stoßrichtung des Antrages ist vollständig richtig, meine Damen und Herren. Die Forderung, die ILO – Kernarbeitsnormen einzubeziehen, müsste doch nun wirklich die Unterstützung aller Parteien in diesem Hause finden, oder wollen Sie den billigeren indischen Naturstein im Straßenbau einsetzen?
Wir jedenfalls wollen keine Produkte an denen das Blut ausgebeuteter Kinder klebt, wir wollen auch keine Produkte aus Zwangsarbeit, wir wollen Produkte aus Ländern, in denen anständige Arbeitsbedingungen vorherrschen, Kinderarbeit verboten ist und in denen faire Löhne gezahlt werden, darum unterstützen wir die Mindeststandards der ILO – Kernarbeitsnormen aus innerster Überzeugung, meine Damen und Herren.
Trotz großer Übereinstimmung in der Zielsetzung, sehen wir dennoch echten Diskussionsbedarf bei der Beratung Ihres Antrages im Ausschuss. Die Forderung eines Mindestlohnes bei öffentlichen Aufträgen verstößt nach unserer Einschätzung eindeutig gegen geltendes EU – Recht, weil nur solche Normen verlangt werden dürfen, die auch für alle anderen AN gelten. Den Mindestlohn müssten wir schon in einem eigenständigen Gesetz regeln, meine Kolleginnen und Kollegen.
Ferner ist eine Aushebelung von Tarifverträgen mit der Einführung eines Mindestlohnes nicht möglich, weil hier das Grundgesetz und explizit der Artikel 9 Abs. III mit dem Obertitel Koalitionsfreiheit entgegenwirkt. Wir sind aber gern bereit, diese Dinge mit Ihnen im Ausschuss zu besprechen. Vielleicht geht ja doch etwas, wir freuen uns jedenfalls auf die Beratung dieses Antrages, weil er im Ansatz absolut richtig ist."
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